Wenn Sie einen Firmenwagen auch für private Zwecke nutzen, können Sie den zu versteuernden pauschalen 1-%-Vorteil deckeln.

Kostendeckelung bei Firmenwagen: Leasing­sonder­zahlungen fließen zeitanteilig in Gesamtkosten ein

Leasing vs. Kauf

Wenn Sie einen Firmenwagen auch für private Zwecke nutzen, sollten Sie wissen, dass Sie den zu versteuernden pauschalen 1-%-Vorteil deckeln können: Wenn Sie dem Finanzamt nachweisen, dass die tatsächlichen Gesamtaufwendungen des Fahrzeugs des jeweiligen Jahres geringer ausgefallen sind als der pauschal ermittelte Entnahmewert für dieses Jahr, dürfen Sie den niedrigeren Wert ansetzen. Bei dieser Kostendeckelung bilden also die Gesamtkosten des Fahrzeugs die Obergrenze für die Entnahmebesteuerung.

Ob und wie Leasingsonderzahlungen in die Gesamtkosten einzurechnen sind, hat nun den Bundesfinanzhof (BFH) beschäftigt. Im zugrundeliegenden Fall hatte ein Arzt (Einnahmenüberschussrechner) einen hochpreisigen Firmenwagen geleast und dafür im Jahr 2011 eine Leasingsonderzahlung von 21.888 € geleistet. Für die Folgejahre 2012 bis 2014 beanspruchte er beim Finanzamt die Kostendeckelung und rechnete dabei die Leasingsonderzahlung nicht in die Gesamtkosten ein. Das Finanzamt bezog die Sonderzahlung jedoch, verteilt über den gesamten Leasingzeitraum, ein, so dass die Gesamtkosten letztlich höher ausfielen als die 1-%-Pauschale. Daher kam die Kostendeckelung nicht zum Zuge.

Der BFH bestätigte die Berechnungsweise des Finanzamts und wies darauf hin, dass die von dem Arzt angesetzten Gesamtaufwendungen des Fahrzeugs nur deshalb so niedrig waren, weil ein Großteil der Fahrzeugkosten durch die Leasingsonderzahlung in ein einzelnes Jahr vorverlagert worden war. Diesem Umstand hat die Vorgehensweise des Finanzamts zutreffend Rechnung getragen, indem es die Leasingsonderzahlung als vorausbezahltes Nutzungsentgelt auf die Laufzeit des Leasingvertrags verteilte.

‍

Fragen zu diesem Thema?

Unser Team beantwortet Ihre Fragen gerne und entwickelt eine Lösung für Ihre Situation.

Blog

Weitere Beiträge lesen

Rechtliches
Wirtschaft
Kaum etwas ist schnelllebiger als IT-Ausstattung. Kein Wunder also, dass sich Freiberufler immer wieder mit neuer Hard- und Software beschäftigen müssen. Obendrein ist das Investment oft kostspielig. Schnell stellt sich daher die Frage: Besser die IT-Ausstattung kaufen, mieten oder leasen? Dieser Artikel liefert einen Überblick über die Vor- und Nachteile und betrachtet die steuerliche Auswirkung.
Rechtliches
Steuerliche Gestaltung
Der Bundesfinanzhof hat in drei Verfahren entschieden, dass er die Vorschriften des Ertragswertverfahrens für verfassungskonform hält.
Rechtliches
Steuerliche Gestaltung
Wirtschaft
In einer verwalterlosen Zweiergemeinschaft wird die Kenntnis eines einzelnen Wohnungseigentümers der Gemeinschaft zugerechnet.
Digitalisierung
Rechtliches
Grundsätze für die Ordnungsmäßigkeit buchführungsrelevanter IT-Systeme in der Neufassung der GoBD festgelegt.