Arbeitgeber können Steuern sparen, wenn sie ihren Angestellten betriebliche Räder zur privaten Nutzung überlassen.

Steuern sparen mit dem privat genutzten Dienstrad

Steuerliche Gestaltung

Was dabei zu beachten ist, sehen Sie in diesem Video.

Sie können umweltbewusstes Verhalten Ihrer Arbeitnehmer fördern – und ihnen ein Fahrrad oder E-Bike zur Verfügung stellen. Das zusätzliche Plus für Ihre Mitarbeiter: Sie müssen den geldwerten Vorteil nicht versteuern, vorausgesetzt, sie erhalten das Rad zusätzlich zum normalen Lohn. Bei einer Gehaltsumwandlung greifen zurzeit jedoch auch Steuervergünstigungen. Alles Wichtige rund ums Dienstfahrrad erklären wir Ihnen in diesem Video.

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